Als EU-Bürgerin bzw. EU-Bürger können Sie in nicht reglementierten Berufen (z.B. Kfz-Mechatroniker/in, Kellner/in) direkt eine Arbeit aufnehmen, ohne Ihren Abschluss formell anerkennen zu lassen. Eine berufliche Anerkennung kann allerdings hilfreich sein, damit Ihr/e Arbeitgeber/in einen besseren Überblick über Ihre Qualifikationen erhält. Ein gleichwertig anerkannter Abschluss erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und erleichtert den beruflichen Aufstieg. Im akademischen Bereich besteht die Möglichkeit, Ihr Zeugnis bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten zu lassen.
In reglementierten Berufen (z. B. Krankenpfleger/in, Lehrer/in, Ingenieur/in) ist eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses notwendig, um den Beruf auszuüben. Welche Berufe in Deutschland reglementiert sind, finden Sie hier.
Für Fachkräfte aus Drittstaaten regelt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 1. März 2020 die Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt. Das Gesetz bietet bessere Berufsperspektiven und erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Als qualifizierte Fachkraft dürfen Sie in dem Beruf arbeiten, zu dem Sie Ihre Ausbildung befähigt. Eine der Voraussetzungen ist, dass Ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wird oder Ihr Hochschulabschluss mit dem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Welche Änderungen und Chancen das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit sich bringt, lesen Sie hier.
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Zum Anerkennungsverfahren sowie einer möglichen finanziellen Förderung berät Sie gerne das Welcome-Center Cham.