Eingliederungszuschuß

Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuß unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist und Ihre Vermittlung wegen personenspezifischer Gründe erschwert ist. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.

 

Tipp:Bitte beachten Sie:

Den Eingliederungszuschuß müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin bzw. Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden. Lesen Sie mehr in unserem Flyer zum Eingliederungszuschuß.

Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuß online an die zuständige Agentur für Arbeit senden. Für Fragen zum Eingliederungszuschuß wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner in Ihrem Arbeitgeber-Service .