Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wird erfahrungsgemäß häufig dadurch erschwert, dass vor allem kleinere Unternehmen wenig Erfahrungen mit der Thematik haben. Vorhandene Förder- und Unterstützungsleistungen, aber auch Beratungs- und Informationsangebote sind nicht immer bekannt und bleiben somit ungenutzt.
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz werden seit dem 01.01.2022 sukzessive an allen Integrations- bzw. Inklusionsämtern in Deutschland die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) eingerichtet.
Die Integrations- bzw. Inklusionsämter können Integrationsfachdienste oder andere Träger beauftragen, Arbeitgeber zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu beraten. Sie fungieren zudem als Lotsen in einem komplexen System.
Das Beratungsangebot wird dadurch für die Arbeitgeber leichter zugänglich und Hemmnisse bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung werden abgebaut.
Ihr zuständiger Ansprechpartner ist die EAA Oberpfalz.