Gleichstellung

 

Als Mensch mit Behinderung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Den Gleichstellungsantrag können Sie online stellen. 

Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (im Folgenden: Gleichstellung) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss der Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber kleiner als 50 sein. Erfüllen Sie diese und weitere Voraussetzungen, haben Sie Anspruch darauf, mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werde

Nähere Informationen erhalten Sie hier

Alle erforderlichen Dokumente rund um die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen können Sie der Agentur für Arbeit online übermitteln, indem Sie diese mit unserem Upload-Service hochladen, dies geht auch bei allen erforderlichen Nachweisen.

Zum Upload-Service

Alternativ können Sie die Gleichstellung formlos (persönlich, telefonisch oder schriftlich) bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Rechtliche Grundlage der Gleichstellung sind Paragraf 2 Absatz 3 und Paragraf 151, Absatz 2, 3 und 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).