Neben finanzieller Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts - inklusive Beiträgen zur Krankenkasse sowie zu Wohnungs- und Heizkosten - ermöglicht das Jobcenter den Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten. Dazu zählt die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen.
Das Jobcenter unterstützt die Ukrainerinnen und Ukrainer in der Region zudem durch die Vermittlung in Arbeit und bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Hierbei arbeitet das Jobcenter eng mit Behörden, Netzwerkpartnern und Bildungsträgern zusammen.
Alle Informationen zum Zugang in die Grundsicherung sowie der Kurzantrag und weitere Hilfestellungen stehen auf folgenden Webseiten:
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schwandorf/kurzantrag/grundsicherung
Zusätzlich hat das Jobcenter eine Info-Hotline unter der Nummer 09621 912 840 eingerichtet. Die Hotline ist montags bis sonntags von 0 bis 24 Uhr erreichbar.
Um Leistungen der Grundsicherung zu erhalten, werden ein deutsches Bankkonto und die Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse benötigt. Der Antrag auf Grundsicherung muss vollständig ausgefüllt sein. Fragen hierzu beantworten gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters.
Eine antragstellende Person pro Familie ist zur Vorsprache im Jobcenter ausreichend. Bestenfalls begleitet sie ein Dolmetscher. Um die Wartezeit zu verkürzen, empfiehlt sich eine vorherige Terminanmeldung unter Telefon 09621 912 804. Das Jobcenter ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Allen Geflüchteten, die bereits Asylbewerberleistungen beziehen, werden die Antragsunterlagen zugesandt. In dem Schreiben wird ein verbindlicher Termin zur Antragsabgabe und Erstberatung mitgeteilt.