Arbeitsmarktzulassung

Vorabzustimmungen der BA jetzt auch online (digital) möglich

01.08.2024 | Presseinfo Nr. 62

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat wesentliche Schritte der Arbeitsmarktzulassung digitalisiert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ausländische Arbeits- und Fachkräfte profitieren gleichermaßen. Der digitale Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden trägt dabei zum Bürokratieabbau bei.

 

Die Arbeitsmarktzulassung ist ein Teil des Visa-Verfahrens, den Personen aus Drittstaaten durchlaufen müssen, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Die BA entscheidet über die Zulassung zum Arbeitsmarkt. Dazu wird sie von den Visastellen oder den Ausländerbehörden eingeschaltet. Wenn nötig kann bereits vor Visaerteilung eine Vorabzustimmung durch die BA erfolgen.

 

„Die Zahl der Arbeitsmarktzulassungen hat bedingt durch den Bedarf an Arbeits- und Fachkräften in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, braucht es einen behördenübergreifenden Digitalisierungsschub“, so Siegfried Bäumler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Schwandorf. „Der neue eService der elektronischen Arbeitsmarktzulassung der BA verspricht Abhilfe und trägt deutlich zur Vereinfachung des Visaverfahrens bei.“ 

 

Seit Juli 2024 steht Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nun der Service zur Verfügung, sich über ihren Account im Onlineportal der BA einzuloggen und unter dem Punkt „Vorabzustimmung“ den Vorgang auszulösen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Arbeitgeber-Service. 

Weitere Informationen zum digitalen Service finden Sie zudem unter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland/vorabzustimmung-fuer-auslaendische-beschaeftigte