Individuelle Förderung von abschlussorientierten Weiterbildungen Ihrer Beschäftigten
Wir können abschlussorientierte Weiterbildungen einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie die volle Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Ziel ist hierbei das Erlangen eines anerkannten Berufsabschlusses.
Welche Möglichkeiten gibt es bei einer abschlussorientierten Weiterbildung?
- Umschulung
- Vorbereitung auf die Externenprüfung
- Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
Die berufliche Weiterbildung kann je nach individuellen Bedürfnissen in Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt werden.
Abschlussorientierte Weiterbildungen: So sind Sie dabei!
Informationen für Ihren Betrieb, wie die Förderung genau aussieht und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Flyer. Wenden Sie sich gerne für eine ausführliche Beratung im Einzelfall an Ihre zuständige Ansprechperson.
Antragsunterlagen für den Arbeitgeber | Antragsunterlagen für Ihre Beschäftigten |
1. Antrag Arbeitsentgeltzuschuss | 6. Erhebungsbogen |
2. Freistellungsbestätigung | 7. Fragebogen |
3. Bescheinigung Beschäftigungsbetrieb | 8. Anmeldebescheinigung Bildungsträger |
4. Kopie Arbeitsvertrag oder Umschulungsvertrag | 9. Erklärung |
5. Erhebungsbogen Umschulung | 10. Weiterbildungsprämie |
11. Begründung der Förderung |