Individuelle Förderung von Anpassungsqualifizierungen Ihrer Beschäftigten
Wir können die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Voraussetzungen sind unter anderem:
• Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
• Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
• Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Anpassungsqualifizierungen: So sind Sie dabei!
Informationen für Ihren Betrieb, wie die Förderung genau aussieht und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Flyer. Wenden Sie sich gerne für eine ausführliche Beratung im Einzelfall an Ihre zuständige Ansprechperson.
Antragsunterlagen für den Arbeitgeber | Antragsunterlagen für Ihre Beschäftigten |
1. Antrag Arbeitsentgeltzuschuss | 6. Erhebungsbogen |
2. Freistellungsbestätigung | 7. Fragebogen |
3. Bescheinigung Beschäftigungsbetrieb | 8. Anmeldebescheinigung Bildungsträger |
4. Kopie Arbeitsvertrag | 9. Erklärung |
11. Begründung der Förderung | 12. Checkliste Führerschein |
Sie möchten mehrere Beschäftigte qualifizieren? Förderung über einen Sammelantrag
Sollen mehrere Beschäftigte Ihres Betriebes an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag auf Zahlung von Arbeitsentgeltzuschüssen und die Übernahme der Lehrgangskosten. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Förderung einzelner Beschäftigter (siehe oben).
Im Rahmen des Sammelantragsverfahrens erfolgt eine pauschalierte Erstattung der sonstigen Weiterbildungskosten. Es können die Arbeitsentgeltzuschüsse für Sie sowie die Lehrgangskosten voll oder teilweise und eine pauschalierte Erstattung (das ist ein Unterschied zur Individualförderung) der sonstigen Weiterbildungskosten übernommen werden.
Voraussetzungen sind auch hier unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (sie muss nicht am Stück absolviert werden).
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.