Qualifizierungsmaßnahmen - Hinweise zur Bildungszielplanung und zum Bildungsgutscheinverfahren
Die Agentur für Arbeit Schweinfurt erstellt unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt eine Bildungszielplanung. In dieser Planung sind die Bildungsziele enthalten, für die von der Agentur für Arbeit Schweinfurt vorrangig Bildungsgutscheine ausgegeben werden.
Diese Bildungszielplanung gilt vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden Budgets und der rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB III; Änderungen im Laufe des Jahres sind möglich.
Nach § 81 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) können Arbeitnehmer/-innen bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlendem Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
- vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist.
Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden.
Voraussetzung für die Einlösung eines Bildungsgutscheins ist, dass sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme für die Förderung zugelassen sind (§ 81 Absatz 1 Nr. 3 SGB III). Zuständig für diese Zulassungen sind die Fachkundigen Stellen. Die Agentur für Arbeit Schweinfurt hat auf das Anerkennungsverfahren keinerlei Einfluss.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung trifft Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft. Diese händigt Ihnen - bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen - einen Bildungsgutschein aus.