Für einige Teenager bedeutet der Start in die Ausbildung, auch das Elternhaus zu verlassen. Nicht immer liegen die Ausbildungsbetriebe direkt vor der Haustür und bei den weiten Entfernungen in unserem Land kommt ein tägliches Pendeln häufig nicht in Frage. Oft reicht dann die Ausbildungsvergütung nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt - samt Miete - zu bestreiten. Es wäre fatal, wenn aus diesem Grund eine Berufsausbildung nicht angetreten wird oder gar abgebrochen werden müsste.
Was aber tun, wenn die Ausbildungsvergütung allein nicht ausreicht, um Miete, Lebensunterhalt und Fahrkosten abzudecken, und keine weitere finanzielle Unterstützung in Sicht ist?
Die Arbeitsagentur ist in diesen Fällen der richtige Ansprechpartner. Berufsausbildungsbeihilfe - kurz BAB genannt - ist eine Leistung, um Jugendliche finanziell zu unterstützen, die während einer betrieblichen Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können und finanzielle Hilfe brauchen. Die Höhe der BAB wird für jeden Jugendlichen individuell errechnet, denn sie ist vom tatsächlichen Bedarf des Auszubildenden sowie seinem Einkommen und dem Einkommen der Eltern abhängig. Wichtig ist, den Antrag bei der Arbeitsagentur möglichst frühzeitig zu stellen. Denn rückwirkend ist eine BAB-Bewilligung nur vom Beginn des Monats an möglich, in dem die Leistung beantragt worden ist.
Wer vorab schon einmal selbst schauen möchte, ob die Voraussetzungen für BAB grundsätzlich vorliegen und in welcher Höhe BAB voraussichtlich gezahlt werden würde, kann dies im Internetangebot der Arbeitsagentur prüfen unter www.babrechner.arbeitsagentur.de.
Mit einem Anruf bei der kostenfreien Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 lassen sich zudem die wichtigsten Voraussetzungen für BAB schon am Telefon klären und auf Wunsch werden die notwendigen Antragsunterlagen zugesandt.
Weitere Informationen über BAB finden Interessierte im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Auswahlpunkt: Schule, Ausbildung und Studium > Unterstützung vor und während der Ausbildung > Hilfe und Unterstützung finden > Berufsausbildungsbeihilfe). Natürlich kann Berufsausbildungsbeihilfe auch online beantragt werden unter www.arbeitsagentur.de/eService. Das gilt im Übrigen auch für andere Leistungen. So bietet die Arbeitsagentur ein umfangreiches Angebot an Online-Anträgen unter dieser Internetadresse an.
Wichtig: Jugendliche, die eine schulische Ausbildung beginnen wollen und finanzielle Hilfen beantragen möchten, müssen sich an das zuständige BAföG-Amt wenden.