Arbeitgeber sind seit Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Im Falle der Arbeitslosigkeit oder bei Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen bleibt es 2023 jedoch bei dem bisherigen Verfahren: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen weiterhin in Papierform bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingereicht werden. Erst ab 2024 wird dies nicht mehr nötig sein.
Seit Jahresbeginn ist das digitale Verfahren für alle Beteiligten Pflicht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat den „gelben Schein“ abgelöst. Arbeitgeber müssen die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeitenden bei deren jeweiliger Krankenkasse elektronisch abrufen.
„Für Kund*innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung allerdings nicht. Sie müssen im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin eine Bescheinigung in Papierform vorlegen. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Arbeitsagenturen gesetzlich berechtigt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen“, erklärt Lydia Wegerich, Teamleiterin der Eingangszone und Arbeitsvermittlung in der Agentur für Arbeit Schwerin.
Daher weist die Agentur für Arbeit Schwerin darauf hin, die Bestätigung einer Arbeitsunfähigkeit aktiv beim Arzt einzufordern und weiterhin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einzureichen - je nachdem, wo eine Kundin oder ein Kunde Leistungen erhält.
Die Vorlage der Bescheinigung ist für Kund*innen wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmer*innen an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Krankheitsfalle ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.
Die Nachweise einer Arbeitsunfähigkeit können auch auf digitalem Weg eingereicht werden. Im Bereich der eServices (unter: arbeitsagentur.de/eservices) lassen sich über „Veränderungen mitteilen“ Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen. Die Bescheinigungen können Kund*innen der Agenturen für Arbeit zudem auch in der Kunden-App „BA-mobil“ hochladen.