Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ist die Agentur für Arbeit Schwerin als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit betraut, die
- einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen
- die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen
- die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten fördern sowie unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken.
Auf Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Schwerin:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschl. der Erstellung von Statistiken