Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung können sich dann rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden und müssen zu diesem Zweck nicht mehr persönlich in der Arbeitsagentur vorsprechen.
Die Online-Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines weiteren elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Als Alternative zur Online Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.