Voraussetzungen
- Erweitertes Führungszeugnis
- das Bestehen der Prüfung zum Erwerb beruflicher Kennt• nisse und Fachhochschulreife in Bildungsgängen am Berufskolleg im Berufsfeld Sozialwesen
oder - Hochschulzugangsberechtigung (AHR oder volle FHR) und Nachweis von mind. 6 Wochen einschlägiger beruflicher Tätigkeit in Vollzeit. Auch FSJ oder BFD möglich
oder - Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige mind. zweijährige Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in, Sozialassistent/in - Schwerpunkt Heilerziehung)
oder - Mittlerer Schulabschluss (FOR) und nicht einschlägige Berufsausbildung und Nachweis von mind. 6 Wochen einschlägiger beruflicher Tätigkeit in Vollzeit. Auch als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) möglich.
oder - Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren
oder - Berechtigung zum Besuch der gymnasialien Oberstufe als Zugang zum Beruflichen Gymnasium
oder - Studierende, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden, wenn der Unterricht in den beteiligten Bildungsgängen inhaltlich verknüpft wird
Dauer
- 4 Jahre - Berufsabschluss und Abitur
- ca. 3 Jahre - Berufsabschluss und Fachhochschulreife (2400 Unterrichtsstunden und 1200 Praxisstunden)
Abschluss
- staatlich anerkannte/r Erzieher/in
und - die Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife im Bildungsgang der Fachschule oder der allgemeinen Hochschulreife
Bemerkung
Die 3-jährige Ausbildung kann auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PIA) angeboten werden.
Schulbesuch und praktische Ausbildung bei einem Prakti kumsgeber wechseln sich laufend ab. Dieser zahlt eine Ausbildungsvergütung.
Zum Bewerbungsverfahren erkundige dich bei den Schulen.
Weiter Informationen zur Ausbildung Erzieher/in findest Du hier