Voraussetzungen
- Mindestalter 17 Jahre
- Erster Schulabschluss (ESA)
oder - eine abgeschlossene Ausbildung und mindestens 1 Jahr Tätigkeit im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder pädagogischen Bereich
oder - Mindestalter 25 Jahre und mindestens 6 Jahre Führung eines Mehrpersonenhaushaltes
oder - mindestens 6 Jahre Führung eines Mehrpersonenhaus• haltes und abgeschlossene Ausbildung Familienhelfer/in
- gesundheitliche und persönliche Eignung
Dauer
- 3 Jahre
Abschluss
- staatlich anerkannte/r Familienpfleger/in