Voraussetzungen
- Erweitertes Führungszeugnis
- das Bestehen der Prüfung zum Erwerb beruflicher Kenntnisse und Fachhochschulreife in Bildungsgängen am Be rufskolleg im Berufsfeld Sozialwesen oder
- Hochschulzugangsberechtigung (AHR oder volle FHR) und Nachweis von mind. 6 Wochen einschlägiger beruflicher Tätigkeit in Vollzeit. Auch FSJ oder BFD möglich oder
- Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige mind. zweijährige Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger/in, Sozi• alassistent/in, Sozialassistent/in - Schwerpunkt Heilerziehung) oder
- Mittlerer Schulabschluss (FOR) und nicht einschlägige Berufsausbildung und Nachweis von mind. 6 Wochen einschlägiger beruflicher Tätigkeit in Vollzeit. Auch als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) möglich oder
- Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren oder
- Studierende, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden, wenn der Unterricht in den beteiligten Bil dungsgängen inhaltlich verknüpft wird
Dauer
- 3 Jahre (inkl. Berufspraktikum)
Abschluss
- staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in (nach Berufspraktikum)
- die Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife im Bildungsgang der Fachschule
Bemerkung
Die 3-jährige Ausbildung kann auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PIA) angeboten werden.
Schulbesuch und praktische Ausbildung bei einem Praktikumsgeber wechseln sich laufend ab.
Dieser zahlt eine Ausbildungsvergütung.
Zum Bewerbungsverfahren erkundige dich bei den Schulen.