Voraussetzungen
- Erster Schulabschluss (ESA)
Dauer
- 2 Jahre
Abschluss
- staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
und - Erweiterter Erster Schulabschluss (EESA)
oder - Mittlerer Schulabschluss (FOR)
- Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bei entsprechenden Leistungen und Kursen möglich
Bemerkung
Kinderpfleger/-innen können nur in Teilbereichen der Kindertageseinrichtungen beschäftigt werden, haben aber die Möglichkeit, sich ggf. zur Fachkraft weiterzubilden (Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in). Auch eine Tätigkeit als Tagespflegeperson (in Kooperation mit dem Jugendamt) ist möglich.