Voraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss (FOR)
oder - Erster Schulabschluss (ESA) und abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
- gesundheitliche Eignung
Dauer
- 3 Jahre
Abschluss
- staatlich geprüfte/r Logopädin/Logopäde
Bemerkung
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab sofort das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent.