Pflegefachmann/-frau

Voraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR)
    oder
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (EESA)
    oder
  • Erster Schulabschluss (ESA) und abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder einjährige abgeschlossene Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege (landesrechtlich geregelt)
  • gesundheitliche Eignung

Dauer

  • 3 Jahre

Abschluss

  • staatlich geprüfte/r Pflegefachmann/-frau

Bemerkung
Zwei Jahre lang erfolgt eine generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Während dieser Zeit wird eine Spezialisierung in der praktischen Ausbildung gewählt.
Azubis, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, werden Pflegefachmann/frau.
Azubis, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können entweder die generalistische Ausbildung (Pflegefachmann/frau) fortsetzen oder einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben.
Voraussetzung für diese Spezialisierung ist, dass die Ausbildung mit diesem Wahlrecht vom Träger angeboten wird.
Eine abgeschlossene Ausbildung Sozialassistent/in kann auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden (2 Jahre anstatt 3 Jahre), wenn eine Schwerpunktsetzung im Bereich Pflege gewählt wurde. Hierzu zählt auch eine entsprechende Praktikumswahl.