Viele Frauen nutzen den Minijob für den beruflichen Wiedereinstieg oder wegen der geringeren Stundenzahlen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Einige nutzen den Minijob auch als Zweitjob oder als Brückenjob zwischen zwei Arbeitsverhältnissen.
Es ist daher gut zu wissen, welche Auswirkungen das Mindestlohnänderungsgesetz auf die Mini- und Midijobs hat.
Die Referentin Ulrike Langer, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Stade, wird über die gesetzlichen Neuerungen informieren und die Auswirkungen auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse ansprechen. Im Vortrag wird auch das Arbeitsrecht angesprochen und über Rechte und Pflichten im Minijob informiert sowie Möglichkeiten der Umwandlung zum Midijob erläutert. Darüber hinaus werden Branchen vorgestellt, in denen sich die Minijobs „vermeintlich“ zu Hause fühlen.
Die Referentin steht im Anschluss für Fragen zur Verfügung und hält Informationsmaterial bereit.
Die Teilnahme ist kostenlos, jedoch ist eine Anmeldung aufgrund limitierter Plätze erforderlich. Die Anmeldung kann telefonisch unter Tel. 04141 7870102
oder per Email unter jobcenter-stade.anmeldung@jobcenter-ge.de erfolgen.