Welche Hilfen bieten wir an – welche Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung?
Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gehört die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten Menschen und bestimmte Aufgaben zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und denen gleichzustellende.
Nach dem Grundsatz, dass deren Integration so normal wie möglich, jedoch auch so speziell wie notwendig erfolgen soll, stehen in der Agentur für Arbeit Stralsund entsprechende Fachkräfte im Bereich der Arbeitsvermittlung und der Beratung zur Verfügung.
Arbeitsvermittlung für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Wir stehen ihnen in Fragen der Arbeitsplatzvermittlung, der Förderung von Arbeitsverhältnissen und -plätzen und in Fragen der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und denen gleichzustellenden zur Verfügung.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen (Jugendliche und Erwachsene)
Wir beraten, erarbeiten individuelle Eingliederungskonzepte und entscheiden über notwendige und mögliche Leistungen, welche erforderlich sind, um behinderte Jugendliche und Erwachsene ins Berufsleben (wieder-) einzugliedern.
Sie benötigen Informationen zu Fragen der Rehabilitation?
Dann sind Sie bei uns richtig. Sie erhalten Informationsangebote nach § 12 SGB IX über:
- Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe,
- die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
- das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und
- Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX.