Änderungen der betrieblichen Angaben müssen Unternehmen an die Bundesagentur für Arbeit unverzüglich und ausschließlich direkt aus der Entgeltabrechnungssoftware heraus per Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) übermitteln.
„Die Firmen müssen dabei unbedingt beachten: Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit nimmt die Änderungsmitteilungen der Arbeitgeber nicht mehr telefonisch oder schriftlich entgegen“, so Sören Deglow, Teamleiter beim Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Stralsund. „Es ist nur der automatisierte Meldeweg aus der Entgeltabrechnungssoftware des Arbeitgebers zugelassen.“
Typische betriebliche Änderungen sind z.B. der Umzug des Beschäftigungsbetriebs. „Aber auch die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit gehört dazu“, erläutert Sören Deglow, „Auch in diesen Fällen muss unbedingt eine Meldung erfolgen.“
Bei den Unternehmen ist dies nicht immer bekannt. Dabei können sich Betriebe viel Arbeit und z.T. auch Probleme ersparen, denn unterlassene, fehlerhafte oder verspätete Mitteilungen von Änderungen stellen sogar ein ordnungswidriges Handeln dar, das ein Bußgeld nach sich zieht. Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn die Mitteilung betrieblicher Änderungen auf anderem, als dem elektronischen Weg erfolgt.
Informationen finden Arbeitgeber in einem Anwenderhandbuch im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Auswahlpunkte: Unternehmen > Betriebsnummern-Service > Meldeverfahren zur Sozialversicherung).
Oder die Unternehmen verwenden den direkten Link: www.arbeitsagentur.de/betriebsnummern-service/meldeverfahren-sozialversicherung.