Online-Service der Arbeitsagentur

Schneller und unkomplizierter zum Arbeitslosengeldantrag

26.09.2022 | Presseinfo Nr. 56

Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen muss, der kann das auch online erledigen. Ein Papierausdruck und der Postversand sind nicht notwendig.
Auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/eServices ist die elektronische Antragstellung möglich.

Der Service hat gleich mehrere Vorteile. Zuerst natürlich die kürzere Bearbeitungszeit. Mit der Online-Antragstellung können die Leistungen viel schneller ausgezahlt werden, da der Antrag zügig und ohne lange Wege in der Arbeitsagentur vorliegt. Außerdem sparen sich die Kunden auch den extra Weg in die Agentur, um ihren Antrag abzugeben oder die Portokosten beim Briefversand.

Die Agentur für Arbeit bietet den Kunden auch Hilfestellungen an, wenn Sie im Umgang mit dem Online-Portal noch unsicher sind. Kundinnen und Kunden werden beim Ausfüllen des Antrags Schritt für Schritt unterstützt. Fehlende Angaben sind quasi ausgeschlossen, versehentlich falsche Angaben werden deutlich reduziert. Das vermindert auch zeitintensive Nachfragen oder das Nachreichen von Unterlagen. Und bei allen auftretenden Fragen hilft die gebührenfreie Servicenummer unter 0800 4 5555 03. Sollten die Kunden dennoch Bedenken bei der Online-Antragstellung haben, können diese jederzeit die Mitarbeiter vor Ort in den Eingangszonen der Arbeitsagentur ansprechen.

Der Arbeitslosengeldantrag gelangt im Rahmen einer sicheren Datenübertragung direkt in die elektronische Akte des Kunden und ist selbstverständlich im Profil des Kunden für diesen jederzeit einsehbar. Das erübrigt den Ausdruck und spart Aufwand und Kosten.

Einen ganz wichtigen Punkt müssen die Kundinnen und Kunden der Agentur aber noch beachten: Die persönliche Arbeitslosmeldung - spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit - ist auch weiterhin unbedingt notwendig!
Mit der Online-Funktion des Personalausweises kann aber auch die persönliche Arbeitslosmeldung mittlerweile über das Internet erfolgen.

Übrigens: Der Online-Service der Arbeitsagentur kann auch für andere Mitteilungen genutzt werden, z.B. für die Abmeldung in Arbeit.