Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem und mittlerem Einkommen

17.02.2023 | Presseinfo Nr. 16

Die aktuelle Situation rund um die Energiekrise und steigende Kosten treffen Familien ganz besonders. Der Kinderzuschlag (KiZ) kann hier zu einer erheblichen finanziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen. Denn aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde der Kinderzuschlag zum Jahreswechsel erneut erhöht und beträgt nun bis zu 250 € monatlich pro Kind. Ausgezahlt wird der Kinderzuschlag über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese informiert und berät zu diesem Thema.

„Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht“, so Thorsten Nappe, Chef der Arbeitsagentur Stralsund. „In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben – natürlich abhängig vom Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie.“

Wichtig dabei: Selbst, wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile: Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe. Das sind z.B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

Guntram Bombor, Leiter der Familienkasse Nord: „Familien müssen gerade jetzt reagieren! Und die Familienkasse der BA ist die richtige Anlaufstelle hierzu. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten blicken wir besorgt auf Familien, nicht nur mit geringen Einkommen. Die steigende Bedeutung des Kinderzuschlags ist uns in der momentanen Situation ein besonderes Anliegen – weil immer noch sehr viele Familien den Kinderzuschlag nicht kennen, ihn nicht beantragen und somit finanzielle Hilfen verschenken.“

Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch komplett papierlos mittels digitalen Personalausweises beantragt werden. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann allerdings auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen sind unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de zu finden.