Arbeitslos und Urlaub – geht das?

07.06.2023 | Presseinfo Nr. 49

Sommerzeit ist Ferienzeit und auch für einige Arbeitslose stellt sich die Frage, ob und wie lange sie Urlaub machen und verreisen dürfen.

Urlaub ist grundsätzlich für Arbeitslose möglich, auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt. Eine vorherige Genehmigung der Arbeitsagentur ist allerdings auf jeden Fall notwendig. Wer ohne Zustimmung wegfährt, hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

„Für Arbeitslose steht die Suche nach einem Arbeitsplatz im Vordergrund und sie müssen deshalb jederzeit erreichbar sein“, erläutert Thorsten Nappe, der Chef der Arbeitsagentur Stralsund. „Ebenso wie in einem Betrieb, kann man auch hier nicht einfach wegfahren, sondern muss dieses vorher besprechen, beantragen und genehmigen lassen.“

Anders als berufstätige Arbeitnehmer haben Arbeitslose aber keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Nur wenn Arbeitsmöglichkeiten oder berufliche Weiterbildungen nicht beeinträchtigt werden, gibt es grünes Licht für die Abwesenheit. Da ein Stellenangebot unter Umständen auch sehr kurzfristig vermittelt wird, kann die Genehmigung des Urlaubs für Arbeitslose daher auch nur kurzfristig erfolgen, in der Regel ein bis zwei Wochen vor dem geplanten Reisetermin.

Der Antrag kann am einfachsten online gestellt werden. Das geht - wie bei sehr vielen Dienstleistungen der Arbeitsagentur - über den eService unter www.arbeitsagentur.de/eService (in der Rubrik „Leistungen und Angebote der Agentur für Arbeit“ und dann im Auswahlfeld „Veränderungen mitteilen“).

Die Zustimmung kann aber auch mit einem Anruf unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 5555 00 oder der regionalen Hotline 03831/ 259 110 eingeholt werden.