Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Damit dies geprüft werden kann, müssen die Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2023 an die der Agentur für Arbeit melden. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Am schnellsten und einfachsten geht die Meldung elektronisch: Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de als Browserversion sowie unter der Rubrik „Software“ als Download zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Die elektronische Anzeige mit IW- Elan hat viele Vorteile, es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand mehr erforderlich.
Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt gezahlt werden muss, kann auch über die Software berechnet werden.
Bei Fragen zur Abwicklung des Anzeigeverfahren können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit wenden. Das geht über die kostenfreie Arbeitgeberhotline 0800 4 5555 20 oder per Email an Rostock.061-OS@arbeitsagentur.de. Eine Kontaktaufnahme per Fax an 0381/ 8042 603 061 ist ebenfalls möglich.
Unternehmen, die sich die Ausgleichsabgabe sparen möchten und stattdessen über die Einstellung von schwerbehinderten Menschen in ihrem Betrieb nachdenken wollen, können sich gerne beim Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur beraten lassen. Dazu nehmen sie Kontakt zu ihrem persönlichen Ansprechpartner auf oder sie wählen die kostenfreie Servicenummer 0800 4 5555 20.