Der Januar bringt gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Seit dem 1. Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat.
Der Auszahlungsbetrag wird automatisch angepasst. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen also nichts extra veranlassen.
Kinderzuschlag erhalten bedürftige Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Dies ist auf der Seite www.familienkasse.de möglich oder auch unter dem Direktlink www.kinderzuschlag.de.
Gut zu wissen: Auf www.kinderzuschlag.de ist auch der sogenannte KiZ-Lotse zu finden. Hier lässt sich in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann auch bequem von zu Hause aus eine Videoberatung vereinbart werden. Auch das geht ganz unkompliziert unter www.kinderzuschlag.de.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online auf der Seite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unter www.familienkasse.de.