Menschen mit Behinderung haben es im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung oftmals schwerer auf dem Arbeitsmarkt. „Dabei muss das nicht sein, denn die Einstellung eines schwerbehinderten Mitarbeiters kann viele Vorteile für ein Unternehmen bringen“, so Thorsten Nappe, Chef der Agentur für Arbeit Stralsund.
Die Arbeitsagentur oder die jeweiligen beruflichen Rehabilitationsträger fördern die Einstellung von schwerbehinderten Menschen mit verschiedenen Zuschüssen. Außerdem spart der Betrieb für jeden beschäftigten schwerbehinderten Menschen die sonst fällige Ausgleichsabgabe. Angerechnet werden können auf diese Arbeitsplätze neben schwerbehinderten Menschen auch ihnen Gleichgestellte. Das sind Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50 haben. Darüber hinaus signalisieren Unternehmen nach Innen und Außen, dass Vielfalt und soziale Verantwortung wichtige Werte der Unternehmenskultur sind. Das kann bei der Rekrutierung weiterer Mitarbeiter eine wichtige Rolle spielen.
Dem Chef der Arbeitsagentur ist es aber auch wichtig, mit Vorurteilen aufzuräumen. „Viel zu häufig noch bestehen in unsere Gesellschaft Vorurteile, Unwissen und Unsicherheit gegenüber Menschen mit Behinderungen. Und diese Vorurteile halten sich hartnäckig. Dabei sind Menschen mit Behinderung nicht grundsätzlich weniger leistungsfähig. Vielmehr sind sie – richtig eingesetzt – sehr motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Chance nutzen.“ Häufig haben Behinderungen auch keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Berufsausübung der Arbeitnehmer. Und oft können Beeinträchtigungen mit besonderen Stärken kompensiert werden.
„Gerade in einer Zeit, in der die Betriebe über Personalengpässe klagen, stellen Menschen mit Behinderungen ein Arbeitskräftepotenzial dar, auf das die Unternehmen nicht verzichten sollten“, so Thorsten Nappe. „Außerdem unterstützen und begleiten wir als Arbeitsagentur die Unternehmen im Einstellungsprozess mit besonderen Maßnahmen.“ Wenn etwa schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber nicht genau auf die jeweilige Stelle passen bzw. der Arbeitgeber unsicher ist, ob der neue Mitarbeiter bzw. die neue Mitarbeiterin die gestellten Aufgaben bewältigen kann, können Trainingsmaßnahmen oder Probebeschäftigungen eine Möglichkeit sein, damit sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer „kennenlernen“. Das hat Vorteile für beide Seiten: Das Unternehmen muss sich nicht frühzeitig vertraglich binden und der Arbeitnehmer kann diese Zeit zum Ausprobieren seiner Möglichkeiten nutzen.
Zu allen Fragen rund um die Einstellung von schwerbehinderten Mitarbeitern berät der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur. Unternehmen können ihren persönlichen Ansprechpartner kontaktieren oder sie wählen die kostenfreie Hotline 0800 4 5555 20.