Ausbildung in Teilzeit

Eine Berufsausbildung ist die wesentliche Grundlage für eine wirtschaftlich unabhängige und selbstbestimmte Zukunft.
Ausbildung in Teilzeit bietet deshalb eine gute Möglichkeit Familie und Ausbildung miteinander zu vereinbaren.  

Eine duale Teilzeit-Ausbildung ist nach § 7a BBiG seit 2005 möglich. Sie stand bislang vor allem Menschen offen, die eine Ausbildung mit familiären Verpflichtungen vereinbaren wollten.

Seit Januar 2020 ist Ausbildung in Teilzeit für Alle offen. Menschen, die zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung keine Ausbildung in Vollzeit machen können, haben die Möglichkeit diese in Teilzeit zu absolvieren. Einzige Voraussetzung: Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein.

Das Bildungsministerium beantwortet häufig gestellte Fragen zur BBiG-Novelle auf www.bmbf.de/die-novellierung-des-berufsbildungsgesetzes.

Wie "funktioniert" eine Teilzeitausbildung?

Eine Teilzeitausbildung ist ein flexibles Ausbildungsmodell und ermöglicht einen vollwertigen Berufsabschluss. Dabei einigt sich der Ausbildungsbetrieb mit Ihnen auf eine wöchentliche Ausbildungszeit unter 40 Wochenstunden. Auszubildende und Betrieb sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden.

Warnung:Der Berufsschulunterricht kann in der Regel nicht verkürzt werden und findet in Vollzeit statt.

Folgende Teilzeitvarianten gibt es:

  • Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit: Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 und maximal 30 Wochenstunden.
  • Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit: Die Arbeitszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.
Welche Vorteile hat ...

... der Ausbildungsbetrieb?

  • hohe Motivation und Zuverlässigkeit der Auszubildenden
  • Erhaltung und Gewinnung zukünftiger Fachkräfte
  • Image- und Standortvorteil als familienfreundlicher Betrieb
  • flexible Gestaltung der Ausbildungszeit passend zur Betriebsstruktur

... die / der Auszubildende?

  • Berufsabschluss und damit bessere Chancen im Erwerbsleben
  • Vereinbarkeit von Familie / Pflege und Beruf durch flexible Gestaltung der Ausbildungszeit
  • mögliche Anrechnung bereits geleisteter Ausbildungszeit
  • finanzielle Unabhängigkeit

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Auszubildende können auch für die Teilzeitausbildung gewährt werden. Lassen Sie sich bei uns beraten.

Was ist zu tun?

Um eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können, muss ein Antrag bei der zuständigen Kammer gestellt werden. Alle betrieblichen Ausbildungsberufe können grundsätzlich in einer Teilzeitausbildung erlernt werden. Der Ausbildungsbetrieb entscheidet, ob er eine Ausbildung in Teilzeit möglich macht.

Ausbildungsvertrag – Die Besonderheiten einer Teilzeitausbildung sind im Ausbildungsvertrag unter "Sonstige Vereinbarungen" festzuhalten.

Zustimmung der Kammer – Da es sich bei Teilzeitausbildungen um Einzelfälle handelt, sind diese immer mit der jeweils zuständigen Kammer abzustimmen.

Berufsschule – Die Berufsschule wird über die Teilzeitausbildung informiert.