Eingliederungshilfen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen
Verschiedene Institutionen geben Menschen mit Behinderungen Hilfestellung und Unterstützung. Die Agentur für Arbeit ist eine davon. Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gehört die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten Menschen und bestimmte Aufgaben zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen. Neben der Rückkehr ins Berufsleben wird auch der Start ins Berufsleben für Schüler, Studenten und Schul- und Studienabbrecher mit gesundheitlichen Einschränkungen begleitet.
Fachkräfte im Bereich der Arbeitsvermittlung und der Rehaberatung kümmern sich um die Integration, die so normal wie möglich, jedoch auch so speziell wie notwendig erfolgen soll.
Für berufliche Rehabilitation gibt es noch weitere Träger. Gerne klären wir für Sie die Zuständigkeit und informieren Sie über den weiteren Ablauf des Verfahrens.
Weitere Träger der beruflichen Rehabilitation sind zum Beispiel
Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung
die Kriegsopferfürsorge, die Jugendhilfe oder die Eingliederungshilfe.
Für Kundinnen und Kunden im Jobcenter gibt es eine eigene Reha-Beratungsstelle zu der Sie
aufnehmen können.