13.12.2024 | Presseinfo Nr. 39
Meldepflicht: Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Daten müssen bis zum 31. März 2025 an die Agentur für Arbeit gemeldet werden.
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.
29.11.2024 | Presseinfo Nr. 38
Konjunkturelle Lage belastet weiterhin den Arbeitsmarkt
• 29.169 Arbeitslose (0.0)
• Arbeitslosenquote 5,1% (0,0)
• 7.162 freie Stellen (-87)
• Angezeigte Kurzarbeit im November: 44 Anzeigen für 742 Personen
• Realisierte Kurzarbeit im Mai 2024: 109 Betriebe für 2.126 Personen