Persönliche Beratung mit 2G möglich, Zugang nur mit FFP2-Maske

Alle Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit Stuttgart können ab sofort nur noch mit einer FFP2-Maske betreten werden. Medizinische Masken (OP-Masken) oder andere Textil-Masken genügen nicht mehr. Die Arbeitsagentur setzt damit die aktuellen neuen Anforderungen der Corona-Landesverordnung um.

18.01.2022 | Presseinfo Nr. 4

Persönliche Beratungsgespräche sind weiterhin möglich, jedoch nur für Genese oder Geimpfte (2G-Regel). Der Sicherheitsdienst kontrolliert dies an den Eingängen.

Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, können sich telefonisch unter kostenfreien Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 beraten lassen oder eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.

Die Kundinnen und Kunden können inzwischen nahezu alle Anliegen auch einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen. Dies spart Zeit und den Weg zur Arbeitsagentur. Hierzu zählt seit Jahresbeginn auch die Arbeitslosmeldung, die bisher nur persönlich möglich war. Die Identifikation erfolgt dabei mit einem Personalausweis mit aktiver

Online-Ausweisfunktion oder mit einem anderen elektronischen Identifikationsnachweis: einem elektronischen Aufenthaltstitel, einer eID-Karte oder einem Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online- Ausweisfunktion. Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.

Ausführliche Informationen dazu gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices