Der Arbeitsmarkt im Juni 2023: Arbeitslosenquote unverändert,  zweiter Schritt der Bürgergeldreform tritt in Kraft

24.480 Arbeitslose (+202)
Arbeitslosenquote 4,3% (+/-0,0)
8.711 freie Stellen (-235)
Angezeigte Kurzarbeit im Juni 2023: 20 Anzeigen für 317 Personen  
Realisierte Kurzarbeit im Februar 23: 120 Betriebe für 2.326 Personen

30.06.2023 | Presseinfo Nr. 27

Arbeitslosigkeit
Im Juni lag die Arbeitslosenquote im Agenturbezirk Stuttgart bei 4,3 Prozent und blieb unverändert gegenüber dem Vormonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Quote um 0,4 Prozentpunkte an, damals lag sie bei 3,9 Prozent. Insgesamt waren 24.480 Personen arbeitslos (12.910 Männer und 11.570 Frauen), das sind 202 mehr als im Vormonat und 2.396 mehr als im Juni 2022.
8.571 arbeitslose Männer und Frauen entfielen auf die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsagenturen / Rechtskreis SGB III). Der Bestand der Arbeitslosen hat hier zugenommen, um 143 Personen gegenüber dem Vormonat und um 990 gegenüber dem Vorjahresmonat. „Eine gedämpfte Entwicklung im SGB III konnten wir schon im Mai feststellen“, berichtet Gunnar Schwab, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Stuttgart. „Sie setzt sich im Juni fort. Ich erwarte, dass dieser Trend auch in den nächsten Monaten anhält.“ Laut aktuellem IAB-Arbeitsmarktbarometer sei davon auszugehen, dass die Arbeitslosigkeit in den nächsten Monaten leicht steigen werde, allerdings bei gleichzeitig steigender Beschäftigung.

Auf die Grundsicherung (Jobcenter / Rechtskreis SGB II) entfielen 15.909 der insgesamt 24.480 Arbeitslosen, nur 59 mehr als im Vormonat, und 1.406 mehr als im Juni 2022, hauptsächlich aufgrund der hier Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Die Jobcenter stehen vor weiteren Herausforderungen – denn zum 1. Juli 2023 greifen weitere Neuerungen für Bürgergeld-Bezieher. „Die zweite Stufe des Bürgergelds kann kommen. Wir sind bereit!“ verkündet Frank Nothacker, Geschäftsführer des Jobcenter Landkreis Böblingen, gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Stuttgart und des Landkreis Böblingen. Bereits die Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 sei im Jobcenter Landkreis Böblingen reibungslos verlaufen.

Für die Teilnahme an bestimmten Weiterbildungsangeboten kann ab 1. Juli ein sogenannter Bürgergeldbonus gezahlt werden. Daneben besteht für Menschen mit besonderen Rahmenbedingungen die Möglichkeit der ganzheitlichen Betreuung, einer besonderen Form des Coachings. Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Erwerbseinkommen ändern sich. Besonders wichtig für junge Menschen unter 25 Jahren:  Diese dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ-Dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
„Eine weitere wichtige Neuerung ist“, so Schwab, „dass mit dem zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform der Bedeutung einer guten Qualifizierung Rechnung getragen wird.“ Diese sei für eine nachhaltige Integration auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger. „Als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme kann zum Beispiel eine längerfristige abschlussorientierte Weiterbildung mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld gefördert werden.“ Auch für arbeitslos Gemeldete bei den Agenturen für Arbeit gebe es erweiterte Fördermöglichkeiten. „Wir eröffnen mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit dem Weiterbildungsgeld“, unterstreicht Jobcenter-Leiter Nothacker.

Ausführliche Informationen zu sämtlichen Neuerungen der Bürgergeld-Reform sind unter www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld zu finden.

Zu- und Abgänge
Im Juni nahmen 1.419 Frauen und Männer eine Arbeit auf, das sind 65 weniger als im Vormonat und 35 mehr als vor einem Jahr. Aus Erwerbstätigkeit arbeitslos gemeldet haben sich 1.857 Personen, das sind 98 weniger als im Vormonat und 141 mehr als im Juni 2022.

Freie Stellen
Im Juni verzeichnete die Agentur für Arbeit Stuttgart 8.711 freie Stellen. Der Bestand nahm gegenüber dem Vormonat um 235 Stellen ab, gegenüber dem Vorjahresmonat ging er um 2.900 Stellen zurück. Im Juni wurden dem Arbeitgeber-Service 2.278 neue Stellen gemeldet, das waren 338 mehr als im Vormonat und 676 weniger als vor einem Jahr.

Entwicklung der Kurzarbeit
Im Juni gingen im Agenturbezirk Stuttgart 20 Anzeigen für Kurzarbeit für 317 Personen ein. Nach den Zahlen zur realisierten Kurzarbeit, die bisher bis Februar 2023 vorliegen, haben damals 120 (Januar: 119) Betriebe für 2.326 Mitarbeiter*innen (Januar: 1.489) Kurzarbeitergeld beantragt, das entsprach 0,4 Prozent (Januar: 0,2 Prozent) aller Beschäftigen im Agenturbezirk.
Bei den aktuellen Arbeitsmarktzahlen spielt die Corona-Krise keine Rolle mehr. Ab dem 01. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten; der erleichterte Zugang entfällt. Das bedeutet, dass wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein muss – bis Ende Juni waren es 10 Prozent in Verbindung mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden. Zudem müssen Betriebe ab sofort zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Das bedeutet, dass Betriebe ab Juli sowohl bei erstmaligen als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen wieder Minusstunden aufbauen müssen. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt.

Ausbildungsmarkt
Laut Juni-Zahlen haben sich seit Beginn des Berichtsjahres zum 01. Oktober 2022 bis heute insgesamt 3.854 Bewerberinnen und Bewerber bei der Agentur für Arbeit Stuttgart für den Ausbildungsbeginn im Herbst gemeldet. Das sind 25 Jugendliche mehr als vor einem Jahr und 86 mehr als vor zwei Jahren. Den 3.854 Bewerberinnen und Bewerbern stehen 5.284 gemeldete Ausbildungsstellen gegenüber (plus 58 gegenüber 2021/22 und plus 233 gegenüber 2020/21), von denen derzeit noch 2.678 unbesetzt sind (plus 11 gegenüber 2021/22 und plus 433 gegenüber 2020/21).


 

Der Arbeitsmarkt in der Landeshauptstadt Stuttgart

  • 17.186 Arbeitslose (+197)
  • Arbeitslosenquote 4,9% (+/-0,0)
  • 6.530 freie Stellen (-141)
  • Angezeigte Kurzarbeit im Juni 2023: 15 Anzeigen für 297 Personen
  • Realisierte Kurzarbeit im Januar 2023: 73 Betriebe für 892 Personen

Arbeitslosigkeit
Im Juni waren 17.186 Personen arbeitslos, 9.077 Männer und 8.109 Frauen. Die Zahl der Arbeitslosen in der Landeshauptstadt nahm leicht zu, um 197 gegenüber Mai, die Arbeitslosenquote blieb jedoch unverändert bei 4,9 Prozent. Von den 17.186 Arbeitslosen in der Landeshauptstadt entfielen 5.347 Personen auf die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsagenturen/SGB III), das waren 110 Personen mehr als im Vormonat. Auf die Grundsicherung (Jobcenter/SGB II) entfielen 11.839 Arbeitslose, ein Plus von 87 gegenüber dem Vormonat und 1.309 gegenüber Juni 2022.

Zu- und Abgänge
In der Landeshauptstadt verloren im Juni 1.205 Personen ihre Arbeit, das sind 117 weniger als im Mai und 137 mehr als im Juni 2022. Eine Arbeitsstelle aufnehmen konnten 941 Personen (minus 26 gegenüber Vormonat). Verglichen mit Juni 2022 sind das drei Personen weniger.

Freie Stellen
Der Stellenzugang in der Landeshauptstadt lag im Juni bei 1.747 Stellen. Das bedeutet eine Zunahme von 294 Stellen gegenüber dem Vormonat und eine Abnahme von 381 Stellen gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Bestand lag bei 6.530 Stellen, das sind 141 weniger als im Vormonat und 1.561 weniger als im Juni 2022.

Entwicklung der Kurzarbeit
Im Juni gingen in der Landeshauptstadt 15 Anzeigen für Kurzarbeit für 297 Personen ein. Nach den Zahlen zur realisierten Kurzarbeit, die auf Kreisebene bisher bis Januar 2023 vorliegen, haben damals 73 (Dezember: 73) Betriebe für 892 Mitarbeiter*innen (Dezember: 773) Kurzarbeitergeld beantragt, das entsprach 0,2 Prozent (Dezember: 0,2 Prozent) aller Beschäftigen in der Landeshauptstadt. 

Bei den aktuellen Arbeitsmarktzahlen spielt die Corona-Krise keine Rolle mehr. Ab dem 01. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten; der erleichterte Zugang entfällt. Das bedeutet, dass wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein muss – bis Ende Juni waren es 10 Prozent in Verbindung mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden. Zudem müssen Betriebe ab sofort zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Das bedeutet, dass Betriebe ab Juli sowohl bei erstmaligen als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen wieder Minusstunden aufbauen müssen. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt.

Ausbildungsmarkt
Laut Juni-Zahlen haben sich seit Beginn des Berichtsjahres zum 01. Oktober 2022 bis heute insgesamt 2.078 Bewerberinnen und Bewerber bei der Agentur für Arbeit Stuttgart für den Ausbildungsbeginn im Herbst gemeldet. Das sind 55 Jugendliche mehr als vor einem Jahr. Den 2.078 Bewerberinnen und Bewerbern standen 3.419 offene Ausbildungsstellen gegenüber, 249 mehr als vor einem Jahr, von denen derzeit noch 1.666 unbesetzt sind (plus 67 gegenüber 2021/22).


 

Der Arbeitsmarkt im Landkreis Böblingen

  • 7.294 Arbeitslose (+5)
  • Arbeitslosenquote 3,3 % (+/- 0,0)
  • 2.178 freie Stellen (-94)
  • Angezeigte Kurzarbeit im Juni 2023: 5 Anzeigen für 20 Personen
  • Realisierte Kurzarbeit im Januar 2023: 46 Betriebe für 597 Personen

Arbeitslosigkeit
Im Juni waren im Landkreis 7.294 Personen arbeitslos, 3.833 Männer und 3.461 Frauen, und damit fünf mehr als im Mai. Die Arbeitslosenquote lag erneut bei 3,3 Prozent.
Von den 7.294 Arbeitslosen des Landkreises entfielen 3.224 Personen auf die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsagenturen / Rechtskreis SGB III), das sind 33 Personen mehr als im Vormonat und 164 mehr als im Juni 2022. „Eine gedämpfte Entwicklung im SGB III konnten wir schon im Mai feststellen“, berichtet Gunnar Schwab, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Stuttgart. „Sie setzt sich im Juni fort. Ich erwarte, dass dieser Trend auch in den nächsten Monaten anhält.“ Laut aktuellem IAB-Arbeitsmarktbarometer sei davon auszugehen, dass die Arbeitslosigkeit in den nächsten Monaten leicht steigen werde, allerdings bei gleichzeitig steigender Beschäftigung.

Die restlichen 4.070 der insgesamt 7.294 Arbeitslosen im Landkreis entfielen auf die Grundsicherung (Jobcenter / Rechtskreis SGB II), 28 weniger als im Vormonat und 97 mehr als im Juni 2022. „Seit 1. Juni 2022, nunmehr einem Jahr, werden die Schutzsuchenden aus der Ukraine von den Jobcentern betreut. Seitdem ist der Anteil der Bürgergeld-Bezieher im Landkreis logischerweise angestiegen“, so Frank Nothacker, Geschäftsführer des Jobcenter Landkreis Böblingen, gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Stuttgart und des Landkreis Böblingen. „Für eine erfolgreiche Integration von Geflüchteten ist es wichtig, dass Akteure aus Politik und Wirtschaft an einem Strang ziehen. Auf lokaler Ebene arbeiten wir hier schon eng zusammen“, betont Nothacker und verweist auf die geplante Veranstaltung CHANCENFORUM 2023, die vom Landratsamt Böblingen, der Agentur für Arbeit Stuttgart und vom Jobcenter Landkreis Böblingen ausgerichtet wird. Diese findet am Samstag, den 08.07.2023 im Kaufmännischen Schulzentrum in Böblingen von 10 Uhr bis 18 Uhr statt. Ukrainer*innen und andere Geflüchtete im Landkreis Böblingen erhalten dort Informationen und Beratung zu Ausbildung, Arbeit und Qualifizierung.

Die Jobcenter stehen vor weiteren Herausforderungen – denn zum 1. Juli 2023 greifen weitere Neuerungen für Bürgergeld-Bezieher. „Die zweite Stufe des Bürgergelds kann kommen. Wir sind bereit!“ verkündet Nothacker. Bereits die Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 sei im Jobcenter Landkreis Böblingen reibungslos verlaufen. Für die Teilnahme an bestimmten Weiterbildungsangeboten kann ab 1. Juli ein sogenannter Bürgergeldbonus gezahlt werden. Daneben besteht für Menschen mit besonderen Rahmenbedingungen die Möglichkeit der ganzheitlichen Betreuung, einer besonderen Form des Coachings. Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Erwerbseinkommen ändern sich. Besonders wichtig für junge Menschen unter 25 Jahren:  Diese dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ-Dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
„Eine weitere wichtige Neuerung ist“, so Schwab, „dass mit dem zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform der Bedeutung einer guten Qualifizierung Rechnung getragen wird.“ Diese sei für eine nachhaltige Integration auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger. „Als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme kann zum Beispiel eine längerfristige abschlussorientierte Weiterbildung mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld gefördert werden.“ Auch für arbeitslos Gemeldete bei den Agenturen für Arbeit gebe es erweiterte Fördermöglichkeiten. „Wir eröffnen mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit dem Weiterbildungsgeld“, unterstreicht Jobcenter-Leiter Nothacker.

Ausführliche Informationen zu sämtlichen Neuerungen der Bürgergeld-Reform sind unter www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld zu finden.

Im Landkreis verteilen sich die 7.294 Arbeitslosen wie folgt auf die Geschäftsstellen: 4.037 in Böblingen (Arbeitslosenquote: 3,4 Prozent), 1.407 in Herrenberg (3,0 Prozent) und 1.850 in Leonberg (3,1 Prozent).

Zu- und Abgänge
Im Juni verloren 652 Personen ihren Arbeitsplatz, das sind 19 mehr als im Mai und vier mehr als im Vorjahresmonat. Eine neue Arbeit aufnehmen konnten 478 Männer und Frauen, das sind 39 weniger als im Mai und 38 mehr als im Vorjahresmonat.

Freie Stellen
Im Juni verzeichneten die Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit Stuttgart im Landkreis 2.178 freie Stellen. Der Bestand nahm ab, gegenüber dem Vormonat um 94 Stellen, gegenüber dem Vorjahresmonat sogar um 1.342 Stellen. Dem Arbeitgeber-Service im Landkreis wurden im Juni 531 neue Stellen gemeldet, das waren 44 mehr als im Vormonat und 295 weniger als vor einem Jahr.

Entwicklung der Kurzarbeit
Im Juni gingen im Landkreis fünf Anzeigen für Kurzarbeit für 20 Personen ein. Nach den Zahlen zur realisierten Kurzarbeit, die auf Kreisebene bisher bis Januar 2023 vorliegen, haben damals 46 (Dezember: 62) Betriebe für 597 Mitarbeiter*innen (Dezember: 1.581) Kurzarbeitergeld beantragt, das entsprach 0,3 Prozent (Dezember: 0,8 Prozent) aller Beschäftigen im Landkreis.

Bei den aktuellen Arbeitsmarktzahlen spielt die Corona-Krise keine Rolle mehr. Ab dem 01. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten; der erleichterte Zugang entfällt. Das bedeutet, dass wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein muss – bis Ende Juni waren es 10 Prozent in Verbindung mit einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden. Zudem müssen Betriebe ab sofort zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Das bedeutet, dass Betriebe ab Juli sowohl bei erstmaligen als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen wieder Minusstunden aufbauen müssen. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt.

Ausbildungsmarkt
Laut Juni-Zahlen haben sich seit Beginn des Berichtsjahres zum 01. Oktober 2022 bis heute insgesamt 1.776 Bewerberinnen und Bewerber für den Ausbildungsbeginn im Herbst gemeldet. Das sind 30 Jugendliche weniger als vor einem Jahr und 100 mehr als vor zwei Jahren. Den 1.776 Bewerberinnen und Bewerbern stehen 1.865 gemeldete Ausbildungsstellen gegenüber (minus 189 gegenüber 2021/22 und plus 108 gegenüber 2020/21), von denen derzeit noch 1.012 unbesetzt sind.