Die persönliche Arbeitslosmeldung wird jetzt noch einfacher: Kundinnen und Kunden können bequem online einen Termin vereinbaren. Um leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, muss die Meldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zu erfolgen. Bis zu drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit kann die persönliche Arbeitslosmeldung bereits gegenüber der Arbeitsagentur abgegeben werden.
„Mit der vorherigen Terminbuchung können wir bei Arbeitslosmeldungen in der Agentur für Arbeit Stuttgart Wartezeiten für Kundinnen und Kunden vermeiden. So kommen sie schneller an ihr Ziel“, erklärt Gunnar Schwab, Leiter der Agentur für Arbeit Stuttgart.
Der Agenturchef weist zudem auf die vielfältigen eService – Angebote der Agentur für Arbeit hin: „Vieles lässt sich online erledigen. Dazu gehören neben der Arbeitsuchend- oder Arbeitslosmeldung auch die Antragstellung auf Arbeitslosengeld. Online kann über unsere eServices oder die BA-Mobil App z.B. auch mitgeteilt werden, wenn jemand eine Beschäftigung aufnimmt oder arbeitsunfähig erkrankt ist.“
Ein Überblick zu allen Online-Services der Bundesagentur für Arbeit und die „Terminvereinbarung online“ finden sich unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/stuttgart oder www.arbeitsagentur.de/vor-ort/stuttgart/boeblingen
Geöffnet hat die Agentur für Arbeit in Stuttgart wie folgt: montags, dienstags, mittwochs und freitags jeweils von 7:30 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 07:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr.
Für die Agentur für Arbeit in Böblingen sind die Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs und freitags jeweils von 08:00 bis 11:30 Uhr sowie donnerstags von 08:00 Uhr – 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr.