Mit dem Beginn der Schlechtwetterzeit wird die Arbeit im Außenbereich zunehmend erschwert und Betriebe in der Bauwirtschaft können saisonales Kurzarbeitergeld erhalten. Zudem können wirtschaftliche Faktoren vorübergehende Kurzarbeit in weiteren Branchen notwendig machen.
„Durch Kurzarbeitergeld können Unternehmen Kündigungen vermeiden und wertvolle Fachkräfte im Betrieb halten. Arbeitgeber, die Informationen oder Beratung zum Kurzarbeitergeld benötigen, können sich jederzeit an ihren Arbeitgeberservice wenden“, erklärt Irena Michel, Leiterin der Agentur für Arbeit- Thüringen Mitte.
Um konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Es wird lediglich gezahlt, wenn ein Arbeitsausfall vorliegt, der zu einem Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent bei mindestens einem Drittel der Mitarbeiter im betroffenen Betrieb führt.
Unternehmen haben auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn wirtschaftliche Gründe wie Auftragsmangel oder Stornierungen Ursache für den Arbeitsausfall sind. Zusätzlich wird Kurzarbeitergeld gewährt, wenn ein unabwendbares Ereignis dazu führt, dass Arbeiten weggefallen oder ganz ausgesetzt werden.
Für weitere Informationen und individuelle Beratung steht der Arbeitgeberservice gerne zur Verfügung.