Neuerungen beim Gründungszuschuss

Wer sich selbständig macht um die Arbeitslosigkeit zu beenden, kann Gründungszuschuss beantragen. Seit 13. September 2023 gibt es hierfür eine grundlegende Änderung zu beachten.

 

07.11.2023 | Presseinfo Nr. 29

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III dient Gründern dazu ihren Lebensunterhalt in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme ihrer Selbständigkeit zu sichern. Um den Zuschuss zu erhalten, ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von noch mindestens 150 Tagen erforderlich. Wer die Leistung beantragen möchte, muss der Agentur für Arbeit nachweisen, dass die Selbständigkeit perspektivisch eine ausreichende Lebensgrundlage bieten wird. Auch die persönliche Eignung wird durch die Arbeitsagentur überprüft. Dabei geht es vor allem um Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Ausübung der Selbständigkeit notwendig sein werden.

Seit dem 13. September 2023 hat die Arbeitsagentur zusätzlich zu prüfen, ob ein Beschäftigungsverhältnis ausschließlich wegen der beabsichtigten Existenzgründung beendet wurde. Beim Gründungszuschuss handelt es sich nicht um eine Wirtschaftsförderung. Deshalb führt es zur Ablehnung des Antrags, wenn die Arbeitslosigkeit durch die eigene Kündigung oder den Abschluss eines Aufhebungsvertrages herbeigeführt wird um sich selbständig zu machen.

Gründungswillige erhalten individuelle Beratung zum Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit. Beratungstermine können telefonisch unter der Servicenummer 0800 4 5555-00 oder online unter: www.arbeitsagentur.de vereinbart werden.

Darüber hinaus beteiligen sich die Expertinnen und Experten der Agentur für Arbeit Thüringen Nord am „Netzwerk in Nordthüringen“. Jeden 2. Dienstag im Monat von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr stehen sie neben anderen Institutionen interessierten Existenzgründern, Jungunternehmern und Unternehmern zur Verfügung.

Der nächste Beratertag findet am 14.November 2023 in der BIC Nordthüringen GmbH in Sondershausen statt. Nähere Informationen zum Beratertag sind unter www.bic-nordthueringen.de veröffentlicht. Zur Teilnahme ist die telefonische Voranmeldung bei der IHK Nordhausen erforderlich: 03631 9082 0.

Der Antrag auf Gründungszuschuss kann über die eServices der Bundesagentur für Arbeit auch digital zur Verfügung gestellt und eingereicht werden: www.arbeitsagentur.de