6-Wochen-Frist beachten
Den Kindergeldberechtigten steht bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Hierbei genügt es den erforderlichen Nachweis, z. B. Studienbescheinigung, elektronisch zu übermitteln. Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet. So kann eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen vermieden werden.
Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für die Antragstellung erforderlich.
Die Familienkasse informiert in beiden Fallkonstellationen die Familien mit einem neuen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus.
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