Kindergeld mit 18: vereinfachtes Antragsverfahren möglich

Erleichtertes Verfahren für Kindergeldberechtigte

Die Familienkasse bietet eine bequeme Lösung für den weiteren Kindergeldbezug für volljährige Kinder an. Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt. Ein unterschriebener Antrag ist damit nicht mehr erforderlich.

05.02.2025 | Presseinfo Nr. 9

6-Wochen-Frist beachten

Den Kindergeldberechtigten steht bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Hierbei genügt es den erforderlichen Nachweis, z. B. Studienbescheinigung, elektronisch zu übermitteln. Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet. So kann eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen vermieden werden. 

Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für die Antragstellung erforderlich.

Die Familienkasse informiert in beiden Fallkonstellationen die Familien mit einem neuen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus.

 

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf den Social-Media-Kanälen:

FacebookInstagramkununuLinkedInXINGYouTube