Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/