Damit können sich Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr arbeitslos melden. Bisher war ein persönliches Erscheinen bei der örtlichen Arbeitsagentur zwingend erforderlich. Die Arbeitslosmeldung, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, ist zur Sicherung des Anspruches auf Arbeitslosengeld unabdingbar. Für Betroffene wichtig zu wissen ist, dass eine Arbeitsuchendmeldung nicht die Arbeitslosmeldung ersetzt.
Nach wie vor gilt aber, dass sich Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden müssen. Liegen zwischen der Kenntnisnahme des Beendigungszeitpunktes und dem Ende des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages weniger als drei Monate, hat die Arbeitsuchendmeldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme zu erfolgen. Dies ist nun ebenfalls an keine bestimmte Form mehr gebunden und kann dadurch auch auf elektronischem Wege über das Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
Die Pflicht zur erneuten Arbeitsuchendmeldung gilt neuerdings auch bei Aufnahme einer befristeten Beschäftigung von mehr als drei Monaten. Bisher hat hier die persönliche Abmeldung in Arbeit genügt, um die Pflicht zur erneuten Meldung zu erfüllen.
Bei Fragen zur Arbeitslos- oder Arbeitssuchendmeldung sind Informationen unter www.arbeitsagentur.de zu finden oder kostenfrei telefonisch unter 0800 4 5555-00* zu erhalten.