Während es schon länger möglich ist, sich online arbeitsuchend zu melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen oder online einen Beratungstermin zu vereinbaren, gibt es seit Beginn dieses Jahres auch die Möglichkeit der elektronischen Arbeitslosmeldung.
Die eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen damit einen durchgängigen Online-Prozess. Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Seit dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Zuvor war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online -Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion). Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter:
- https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
- https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/