Ab dem 01. April 2022 entfällt jedoch die hälftige Erstattung der während der Kurzarbeit vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträgen. Ausnahme: Die Kurzarbeit ist mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.
Wichtig: Die Verlängerung der bewilligten Kurzarbeit erfolgt nicht automatisch. Gestellte Anzeigen und Fortsetzungsanzeigen sind individuell zu prüfen. Geänderte Rahmenbedingungen erfordern immer eine rechtliche Neubewertung der Kurzarbeitstatbestände.
Beratung für Unternehmen bietet der Arbeitgeber-Service der Suhler Arbeitsagentur an.
Kontakt:
FON: 0800 – 4 5555 -20
Mail: suhl.arbeitgeber@arbeitsagentur.de