Kindergeldbezug auch für volljährige Kinder

Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Weiterhin anspruchsberechtigt sind Eltern, wenn das volljährige Kind beispielsweise eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.

28.06.2022 | Presseinfo Nr. 39

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.

Kindergeld kann ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen Schule und Ausbildung/ Studium/ Freiwilligendienste etc. gewährt werden. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich.

Eltern sollten den Antrag mit den erforderlichen Anlagen frühzeitig einreichen, es gibt Fristen zu beachten.

Unter www.familienkasse.de steht ein komfortables Online- Angebot zur Verfügung.

Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar.