Ist diese tägliche postalische Erreichbarkeit nicht mehr gegeben, beispielsweise bei Ortsabwesenheit durch Urlaub, muss diese vor Reiseantritt durch die zuständige Arbeitsagentur genehmigt werden.
„Einer bis zu 3-wöchigen Ortsabwesenheit pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche kann zugestimmt werden, wenn dadurch die berufliche Eingliederung nicht gefährdet ist,“ erklärt Wolfgang Gold, Vorsitzender der Geschäftsführung der Behörde.
Ortsabwesenheit kann in den digitalen Services unter der Rubrik „Veränderungen melden“ oder telefonisch beantragt werden:
FON: 0800 – 4 5555 00 (*kostenfrei) oder 03681- 82 1451 (regionale Rufnummer)
www.arbeitsagentur.de/eservices
Für arbeitslos gemeldete Personen, die sich in Betreuung der Jobcenter befinden, gelten vergleichbare Regelungen. Die Kontaktdaten der Jobcenter sind auf deren Homepage veröffentlicht.