BundID-Konto als Zugang zur digitalen Verwaltung

Arbeitsagentur bietet ihren Kund*innen Verknüpfung mit der BundID

06.08.2024 | Presseinfo Nr. 35

Wollen oder müssen Bürgerinnen und Bürger Verwaltungsdienstleistungen nutzen, beispielsweise um sich arbeitssuchend zu melden oder Kindergeld zu beantragen, ist immer ein Nachweis der eigenen Identität erforderlich. 

Mit einem BundID-Konto ist es möglich, sich jederzeit und überall online „auszuweisen“ und über einen sicheren Zugangskanal verwaltungsübergreifend Dienstleistungen digital in Anspruch zu nehmen. 

Bereits ab dem 22. Juli 2024 können sich Kundinnen und Kunden im Online-Portal der BA (Bundesagentur für Arbeit) mit ihrem BundID-Konto anmelden und alle eServices uneingeschränkt nutzen. 

 

Höchstes Vertrauensniveau ermöglicht Antragstellung auf Sozialleistungen

Wolfgang Gold, Vorsitzender der Geschäftsführung der Südwestthüringer Arbeitsagentur, erklärt: „Mit einem BundID-Konto können Nutzerinnen und Nutzer unter anderem Sozialleistungen beantragen und rechtsgültige Bescheide abrufen,“. Gold sieht daher in der Einführung der BundID einen deutlichen Mehrwert und einen richtigen Schritt in eine zeitgemäße digitalisierte Verwaltung. 

Informationen zur BundID und Verknüpfung zum eService-Angebot unter www.arbeitsagentur.de