Arbeitssuchende, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten.
„Mit dem Gründungszuschuss kann der Start in die Selbstständigkeit durchaus leichter fallen", sagt Petra Schübel, Existenzgründungskoordinatorin der Südwestthüringer Arbeitsagentur.
Der erste Schritt: Informieren
Wichtig ist dabei zu wissen: Auf die Förderung mit dem Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Förderinteressierte müssen bei der zuständigen Arbeitsagentur unter anderem aussagefähige Unterlagen z.B. zur Geschäftsidee, Tragfähigkeit, und Eignung vorlegen.
Expertin Schübel: „Ich freue mich auf Ihren Anruf!“
Zum Telefonsprechtag im Rahmen der bundesweiten Gründerwoche (18.11.- 22.11.) gibt die Fachfrau Auskunft zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie zu kostenfreien Beratungseinrichtungen im Freistaat. Ebenso informiert sie zu Vernetzungsmöglichkeiten und zur sozialen Absicherung über eine freiwillige Arbeitslosenversicherung während der Selbständigkeit.
Telefonsprechtag:
Mittwoch, 20. November 2024 von 13:00 bis 17:00 Uhr
Tel.-Nr.: 03681 82 1507