Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel – das sind die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen unseres Arbeitsmarktes. Um weiterhin wettbewerbsfähig zu sein, sollten Sie jetzt durch gezielte Weiterbildungen Ihre vorhandenen Potentiale ausbauen.
Im Rahmen unserer Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! beraten wir Sie und Ihre Beschäftigten.
Voraussetzungen für eine geförderte Beschäftigtenqualifizierung
Die berufliche Weiterbildung
- umfasst mehr als 120 Stunden.
- zählt nicht zu einer Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirt).
- und ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.
- ist für den Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtend.
- findet außerhalb des Betriebes oder durch den zugelassenen Träger innerhalb des Betriebes statt.
Während der Weiterbildung
- wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freigestellt.
- wird die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ganz oder teilweise nicht erbracht.
- besteht das Arbeitsverhältnis fort.
Finanzielle Förderung
Die bei der Weiterbildung anfallenden Lehrgangskosten Ihrer Beschäftigten können über ein Bildungsgutschein teilweise oder vollständig erstattet werden. Im Weiteren sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich. Der Berufsabschluss des Beschäftigten muss in der Regel vier Jahre zurückliegen.