Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor geprägt durch einen hohen Fachkräftebedarf der leider auch unter verstärkten Anstrengungen nicht immer gedeckt werden kann. Menschen mit einer Behinderung haben es schwer einen passenden und vor allem gesundheitsgerechten Arbeitsplatz zu finden. Über 700 Menschen im Agenturbezirk Traunstein haben eine Schwerbehinderung.
Noch längst nicht alle Unternehmen haben erkannt, welche Chancen sich aus der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung für die nachhaltige Sicherung ihres Personalbedarfs ergibt. Schlagwörter wie Inklusion, Gleichbehandlung und barrierefreies Leben bestimmen seit einigen Jahren politische und gesellschaftliche Diskussionen zum Thema Behinderung.
Der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen“ findet in jedem Jahr am 3. Dezember statt. Auch die Bundesagentur für Arbeit organisiert rund um diesen Aktionstag traditionell ihre bundesweite „Woche der Menschen mit Behinderungen“ und stellt in der Woche vom 28. November bis 4. Dezember gezielt Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt. In diesem Jahr steht die Woche unter dem Motto: „Vorurteile behindern – Behinderungen nicht!“
„Ob mit oder ohne Behinderung – es geht darum, dass Ausbildungs- und Arbeitsstellen optimal besetzt werden. Menschen mit Behinderungen, die entsprechend ihrer Stärken, Fähigkeiten und Talente eingesetzt werden, sind wertvolle und hochmotivierte Fachkräfte, die den betrieblichen Anforderungen voll und ganz gerecht werden können“, so Jutta Müller, Vorsitzende der Agentur für Arbeit Traunstein.
Bei Arbeitgebern bestehen im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oftmals Unsicherheiten und Vorbehalte, z. B. aufgrund von Fehlinformationen zu den besonderen Schutzrechten schwerbehinderter Menschen oder Zweifeln an deren Leistungsfähigkeit. Teilweise wird davon ausgegangen, dass Arbeitnehmerinnen mit Behinderung aufgrund ihrer Einschränkungen nicht so belastbar sind wie Menschen ohne Behinderung. Und wenn die Leistung nicht mehr stimmt, müssen sie trotzdem weiter bezahlt werden – da sie ja unkündbar sind. Fakt ist jedoch, dass Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, kaum Leistungsunterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Behinderung feststellen, so dass es offenbar selten einen Grund zur Kündigung gibt. Sollte dies doch einmal der Fall sein, können – unter Beteiligung des Integrationsamtes – auch Beschäftigte mit Behinderung gekündigt werden.
Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) stehen seit Beginn des Jahres 2022 regional Inklusionsberaterinnen und Inklusionsberater bereit, um Arbeitgeber bei allen Fragen und Schritten im Zusammenhang mit der Beschäftigung, der Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen zu entlasten.
Interessierte Arbeitgeber können sich jederzeit an die Agentur für Arbeit unter Telefon 0800 4 55 55 20 wenden. Der Arbeitgeberservice, in enger Zusammenarbeit mit den Spezialisten aus dem Team für Rehabilitation und Berufliche Teilhabe sowie Vermittlung von Schwerbehinderten Menschen, steht für alle Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
Infobox EAA
Mit in Kraft treten des Teilhabestärkungsgesetzes zum 01.01.2022 wurden „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) eingerichtet. In Bayern wurden die Integrationsfachdienste (IFD) mit dieser Aufgabe beauftragt.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) Inklusionsamt und den Integrationsfachdiensten (IFD), sowie Reha-Trägern wie der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung können die EAA die Beratung sehr konkret und individuell auf die Belange und Fragestellungen der Arbeitgeber hin ausrichten. Die EAA übernimmt Lotsenfunktion durch den Leistungsdschungel, klärt Zuständigkeiten und unterstützt die Antragstellung.
Die für den Agenturbezirk Traunstein zuständige EAA ist wie folgt erreichbar:
Email: ansprechstelle.oberbayern-suedost@eaa-bayern.de
Internet: www.eaa-bayern.de
Telefon: 0800 90 40 001