Die Bundesagentur für Arbeit (BA) nimmt die Woche rund um den Tag der Menschen mit Behinderung am 03.12.23 wie jedes Jahr zum Anlass, verstärkt für Inklusion in der Arbeitswelt zu werben. Die vielfältigen Aktivitäten dienen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für die Belange und Potentiale von Menschen mit Behinderung.
Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor geprägt durch einen hohen Fachkräftebedarf der leider auch unter verstärkten Anstrengungen nicht immer gedeckt werden kann. Menschen mit einer Behinderung haben es schwer einen passenden und vor allem gesundheitsgerechten Arbeitsplatz zu finden. Über 700 Menschen im Agenturbezirk Traunstein haben eine Schwerbehinderung.
Noch längst nicht alle Unternehmen haben erkannt, welche Chancen sich aus der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung für die nachhaltige Sicherung ihres Personalbedarfs ergibt.
„Ob mit oder ohne Behinderung“ – es geht darum, dass Ausbildungs- und Arbeitsstellen optimal besetzt werden. Menschen mit Behinderungen, die entsprechend ihrer Stärken, Fähigkeiten und Talente eingesetzt werden, sind wertvolle und hochmotivierte Fachkräfte, die den betrieblichen Anforderungen voll und ganz gerecht werden können.
Bei Arbeitgebern bestehen im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oftmals Unsicherheiten und Vorbehalte, z. B. aufgrund von Fehlinformationen zu den besonderen Schutzrechten schwerbehinderter Menschen oder Zweifeln an deren Leistungsfähigkeit. Teilweise wird davon ausgegangen, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Behinderung aufgrund ihrer Einschränkungen nicht so belastbar sind wie Menschen ohne Behinderung und dass sie aufgrund ihrer Schwerbehinderteneigenschaft nicht mehr gekündigt werden können. Fakt ist jedoch, dass Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, kaum Leistungsunterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Behinderung feststellen, so dass es offenbar selten einen Grund zur Kündigung gibt. Sollte dies doch einmal der Fall sein, können – unter Beteiligung des Integrationsamtes – auch Beschäftigte mit Behinderung gekündigt werden.
Um Hemmnissen bei der Ausbildungs- oder Beschäftigungsaufnahme, die durch gesundheitliche Einschränkungen der Behinderten Menschen bedingt sind, entgegenzuwirken, fördert die Agentur für Arbeit aktiv die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Das Spektrum der Förderinstrumente reicht von beruflicher Aus- und Weiterbildung über die Beratung bei der Berufswahl bis hin zur Unterstützung der Ausbildungs- und Beschäftigungsaufnahme oder der Zahlung von Eingliederungszuschüssen oder Ausbildungszuschüssen sowie der Förderung der assistierten Ausbildung durch Ausbildungsbegleitende Hilfen.
Interessierte Arbeitgeber können sich jederzeit bezüglich einer Beratung an die Agentur für Arbeit unter Telefon 0800 4 55 55 20 wenden. Der Arbeitgeberservice, in enger Zusammenarbeit mit den Spezialisten aus dem Team für Rehabilitation und Berufliche Teilhabe sowie Vermittlung von Schwerbehinderten Menschen, steht für alle Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) hat sich seit Beginn des Jahres 2022 mittlerweile eine Einrichtung etabliert, die mit den Agenturen für Arbeit eng zusammenarbeitet. In den einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) stehen Inklusionsberaterinnen und Inklusionsberater in der heimischen Region bereit, um Arbeitgeber bei allen Fragen und Schritten im Zusammenhang mit der Beschäftigung, der Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen zu entlasten.
Mit in Kraft treten des Teilhabestärkungsgesetzes zum 01.01.2022 wurden „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) eingerichtet. In Bayern wurden die Integrationsfachdienste (IFD) mit dieser Aufgabe beauftragt.
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) Inklusionsamt und den Integrationsfachdiensten (IFD), sowie Reha-Trägern wie der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung können die EAA die Beratung sehr konkret und individuell auf die Belange und Fragestellungen der Arbeitgeber hin ausrichten. Die EAA übernimmt Lotsenfunktion durch den Leistungsdschungel, klärt Zuständigkeiten und unterstützt die Antragstellung.
Die für den Agenturbezirk Traunstein zuständige EAA ist wie folgt erreichbar:
Email: ansprechstelle.oberbayern-suedost@eaa-bayern.de
Internet: www.eaa-bayern.de
Telefon: 0800 90 40 001