Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Auch bei gestiegenen Energiekosten. Dieser beträgt bis zu 250 € monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld von der Familienkasse ausgezahlt. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag verringern.
Selbst wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Das sind z.B. Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Sehr viele Familien kennen den Kinderzuschlag nicht und verschenken wichtige finanzielle Hilfen.
Deshalb bietet das Jobcenter Altötting gemeinsam mit der BRK Sozialwerkstatt, dem Landratsamt Altötting und der Familienkasse eine Infoveranstaltung zum Kinderzuschlag an. Sie findet statt am 02. März von 18.00 bis 20.00 Uhr in der BRK Sozialwerkstatt Altötting, Burghauser Str. 71a. Auch eine Online-Teilnahme ist möglich.
Anmeldungen unter bildung@swaltoetting.brk.de oder per Telefon unter 08671 / 9764-152