Weiterbildung

Fit für die Zukunft mit beruflicher Weiterbildung

Tipp:Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten als Unternehmen, Ihren Betrieb weiterzuentwickeln, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu qualifizieren und eine vorausschauende Personalentwicklung zu betreiben.
Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Ein daraus resultierender Fachkräftebedarf erfordert qualifikatorische Anpassungsprozesse bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereiten moderne Unternehmen sich auf künftige Entwicklungen vor.

Die Agentur für Arbeit Trier unterstützt Sie dabei mit Beratung und Förderleistungen – und Sie profitieren durch ...

  • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist,
  • Förderleistungen wie die (teilweise) Übernahme von Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt,
  • bis zu 100 Prozent Förderung, wenn geringqualifizierte Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen (wie z.B. Externenprüfung, Umschulung von Arbeitnehmer*innen).

Welche Weiterbildungen können gefördert werden?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) beinhaltet verschiedene Fördermöglichkeiten, die auf unterschiedliche Betriebsgrößen (nach Mitarbeiterzahl) bzw. unterschiedliche Arbeitnehmergruppen ausgerichtet sind, z.B. auf beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche einen Berufsabschluss erwerben oder ihre Fähigkeiten anpassen bzw. erweitern möchten.

Finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden je Einzelfall und Modell geprüft.

  • Bei Weiterbildungen zum Nachholen des Berufsabschlusses werden Lehrgangskosten in voller Höhe erstattet. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitsentgeltzuschuss zwischen 50 und 100 Prozent für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten erhalten.
  • Sonstige Weiterbildungen zur Anpassung oder Erweiterung beruflicher Kenntnisse müssen mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen. Zudem muss der Berufsabschluss Ihrer Arbeitnehmer*innen mind. 2 Jahre zurückliegen. Lehrgangskosten können in Höhe von 15 bis 100 Prozent übernommen. Die Höhe ist abhängig von der Betriebsgröße, dem Alter und weiteren personenbezogenen Voraussetzungen der bzw. des Beschäftigten. Der verbleibende Anteil der Lehrgangskosten ist vom Arbeitgeber zu tragen. Sofern die Qualifizierung vollständig oder teilweise innerhalb der üblichen Arbeitszeit erfolgt, kann der Arbeitgeber für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit einen Arbeitsentgeltzuschuss beantragen.

Ausgenommen von der Förderung sind Weiterbildungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich oder tarifvertraglich verpflichtet ist.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert Aus- und Weiterbildungen, wenn sowohl Bildungsträger als auch Lehrgang ein bestimmtes Qualitätsniveau haben (AZAV-Zertifizierung).

Zuständigkeit und Antragstellung

Die Entscheidung über die Förderung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern obliegt der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betriebssitz des antragstellenden Arbeitgebers liegt.

Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen stellen Sie als Arbeitgeber vor Beginn der geplanten Weiterbildung ein Antrag. Hierzu steht Ihnen der Erhebungsbogen zur Verfügung.

Machen Sie mehr aus Ihrem Unternehmen!